Um unsere Landwirte zu unterstützen, wollen wir den Sachkundenachweis zur Verabreichung des Narkosegases Isofluran anbieten. Die genauen Bestimmungen dazu sind in der FerkelBetSachkV geregelt. Demnach müssen bestimmte Inhalte in Theorie und Praxis abgehandelt werden. Zudem müssen die Teilnehmer eine schriftliche und mündliche Theorieprüfung sowie eine praktische Prüfung ablegen. „Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (FerkelBetSachkV)“ vom 08.01.2020 ist auch durch Landwirte möglich, da eine Narkose mit Isofluran nicht flächendeckend von Tierärzten abgedeckt werden kann.
Nur für die Sachkunde:
Bitte beachten Sie, dass einige Unterlagen bzw. Dokumente zur Beantragung des Sachkundenachweises beim zuständigen Veterinäramt eingereicht werden müssen.
Hier finden Sie dazu eine Checkliste: Checkliste Beantragung