TQS_BNE_Siegel_2023

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Köppelsdorfer Straße 36
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03 64 28 / 49 029

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0173 / 41 17 780

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Gefährdungsbeurteilung

Zum 01.06.2015 wurden mit der Novelle der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die gesetzlichen Grundlagen des betrieblichen Arbeitsschutzes und die Regelungen zum Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen auf neue Füße gestellt. Für den Arbeitgeber folgen daraus Änderungen für die Gefährdungsbeurteilung und Überwachung von Arbeitsmitteln und Anlagen im Unternehmen. Das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und der Art der Betriebsmittel ist jeder Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Dieser Workshop vermittelt gesetzliche und inhaltliche Hintergründe um diese Beurteilungen genauestens durchführen zu können. Die im Ergebnis festgelegten Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeit sind zu dokumentieren. Dabei werden sämtliche Gefährdungen im Arbeitsumfeld in Betracht gezogen, vom Arbeitsplatz und über die Tätigkeiten bis hin zu den Maschinen und Arbeitsmitteln werden der gesamte Arbeitsplatz und die Arbeitsabläufe genauestens geprüft.

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