Allgemeine Geschäftsbedingungen

Landvolkbildung führt für Sie Bildungsveranstaltungen durch.

Wenden Sie sich zur Absprache an eine unserer Geschäftsstellen.

Berufsbegleitende Fortbildung
Wir organisieren auf Grundlage der Förderrichtlinie „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ Weiterbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter, Auszubildende, Geschäftsführer, Selbstständige Unternehmer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Klein- und Kleinstunternehmer. Zu diesen Veranstaltungen werden die Betriebe per Anschreiben, e-Mail oder anderen Medien eingeladen. Auf den Einladungen werden die jeweils notwendigen Informationen mitgeteilt. Die Anmeldung erfolgt mittels dem der Einladung beigefügten Rückmeldebogen per Brief, Fax oder e-Mail.
Diese Bildungsmaßnahmen werden durch den Freistaat Thüringen und die Europäische Union gefördert. Die Mindestteilnehmerzahl bei diesen Maßnahmen beträgt 8 Personen. Die Teilnehmenden beteiligen sich entsprechend der prozentualen Förderung an den Kosten. Der Eigenanteil der Weiterbildungsveranstaltungen wird vor Beginn der Veranstaltung durch Mitarbeiter von LVB kassiert oder anschließend in Rechnung gestellt.
Die Anmeldungen sind verbindlich. Der Rücktritt von einer Veranstaltung ist bis drei Tage vor Beginn aus wichtigem Grund möglich. Sollte ein Teilnehmer an Tag der Veranstaltung unentschuldigt fern bleiben, behalten wir uns das Recht vor, die Lehrgangsgebühr in Rechnung zu stellen.

Freie Bildungsveranstaltungen
Für Unternehmen, Kommunen, Vereine etc. bieten wir freie Vorträge und Bildungsveranstaltungen an. Die Bildungsinhalte und -ziele, Durchführungsorte, Teilnehmerzahl, Kosten und sonstige Festlegungen werden zwischen dem Veranstalter und LVB ausgehandelt.

Versicherungsschutz

Ein Versicherungsschutz der Teilnehmenden durch LVB besteht nicht. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
LVB übernimmt keinerlei Haftung (Unfälle, Diebstahl, Verlust von persönlichen Dingen, Verspätungen oder Folgen von Terminänderungen).

Hausordnung
Die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte sind einzuhalten.
Für die Hauptgeschäftsstelle und die Außenstellen gelten die jeweiligen Hausordnungen. Allgemein gilt das Folgende:
Die Räume und Einrichtungen von LVB und der anderen von ihr genutzten Örtlichkeiten sind pfleglich zu behandeln.
Die ursprüngliche Sitz- und Raumordnung ist vor Verlassen der Unterrichtsräume wieder herzustellen.
In den Räumlichkeiten von LVB herrscht absolutes Rauchverbot.