Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verabschiedet Ende April 2016 den Grundsatz 308-009 über die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer geländegängiger Teleskopstapler. Danach ist der Bedienerausweis bei der Arbeit mit Teleskopladern ab sofort verpflichtend, dies gilt Branchenübergreifend, also auch in der Landwirtschaft.
In dem angebotenen Kurs sollen die Teilnehmer, die noch keine einjährige Erfahrung im Umgang mit Teleskopladern haben, den fachgerechten Umgang mit den Maschinen lernen. Es soll eine Einführung in die Sicherheitsvorschriften und die Besonderheiten in der Bedienung von Teleskopladern geben. In Theorie und Praxis sollen Gefahren, die bei falscher Anwendung auftreten können, aufgezeigt werden. Diese Allgemeine Qualifizierung ist für Teleskoplader mit starrem Aufbau (nicht für drehbare Oberwagen) für den Anbau von Gabelzinken, Ladeschaufel und Lasthaken.
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer Befähigungsnachweis zum Führen von Teleskopladern mit starrem Aufbau.
Hier finden Sie unsere nächsten Termine zum Thema:
18.-19.02.2025 in Rothenacker – Download
25.-26.02.2025 in Jückelberg – Download