Mit der Herausgabe des Erlasses über die Wartung und Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999 – Voraussetzung zur Verlängerung der Entleerungsintervalle – besteht die Möglichkeit, Entleerungsintervalle auf bis zu 5 Jahre zu verlängern und durch eine Bedarfsentsorgung zu ersetzen. Personen, die für den Betrieb und die Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern verantwortlich sind , werden umfangreich über die gesetzlichen und technischen Anforderungen informiert und erwerben die erforderliche Sachkunde. Somit können die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten, wie monatliche Eigenüberwachungen und halbjährliche Wartungen, von den Sachkundigen fachgerecht und sicher durchgeführt werden. Der Anlagenbetreiber kann dadurch die Entsorgungskosten erheblich reduzieren.
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