Sachkunde Töten von Tieren
In der Tierhaltung müssen bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes kranke
Tiere tierschutzgerecht getötet werden. Nach §4 Abs.1 des Tierschutzgesetztes darf ein Wirbeltier nur
von einer Person getötet werden, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten dazu hat. Durch
die Teilnahme am Lehrgang wird der Erwerb der theoretischen Kenntnisse für die Nottötung
bestimmter Tierarten durch entsprechende Tötungsmethoden gewährleistet.
Dieser Kurs ist für folgende Tierarten vorgesehen:
- Rind
- kleine Wiederkäuer: Schaf und Ziege
- Schwein
- Pferd
- Vermittlung der theoretischen Grundlagen inkl. Gerätekunde
- Rechtliche Grundlagen
- Anatomie und Physiologie
- Kenntnisse des Tierverhaltens
- Kenntnisse über die Funktion und Kapazität der Betäubungsverfahren
- Erkennung einer effektiven bzw. mangelhaften Betäubung und Tötung
- schriftliche Prüfung
schriftliche Prüfung
| Datum | Ort | Preis in € | Download | Anmeldeschluss | Verfügbarkeit | Anmeldung |
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| 16.07.2026 09:00 – 16:00 Uhr | Landvolkbildung Thüringen e.V. | 10.07.2026 | Frei | Jetzt anmelden |
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