Sachkunde Töten von Tieren
In der Tierhaltung müssen bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes immer wieder Tiere tierschutzgerecht getötet werden. Nach § 4 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes darf ein Wirbeltier nur derjenige töten, der die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Durch die Teilnahme am Lehrgang wird der Erwerb der theoretischen Kenntnisse für die Tötung bestimmter Tierarten durch entsprechende Tötungsmethoden gewährleistet.
- Vermittlung der theoretischen Grundlagen inkl. Gerätekunde
- Rechtliche Grundlagen
- Anatomie und Physiologie
- Kenntnisse des Tierverhaltens
- Kenntnisse über die Funktion und Kapazität der Betäubungsverfahren
- Erkennung einer effektiven bzw. mangelhaften Betäubung und Tötung
Dieser Kurs umfasst folgende Tierarten: Rind, Schwein, Schafe & Ziegen und Pferd.
Schriftliche Prüfung
Es handelt sich bei dem Lehrgang nicht um die Befähigung zum Schlachten.
Die Prüfung zur Sachkunde wird in deutscher Sprache abgenommen.
Wichtig: Die Teilnahme an diesem Kurs ist nur möglich, wenn gegen Sie kein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot vorliegt.
Gerne organisieren wir für Sie auch Kurse mit Dolmetschern – sprechen Sie uns an!
Zielgruppe: Mitarbeiter in tierhaltenden Betrieben
Referent: Dr. David Sporn
| Datum | Ort | Preis in € | Download | Anmeldeschluss | Verfügbarkeit | Anmeldung |
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| 10.11.2026 09:00 – 16:00 Uhr | Haus der Grünen Verbände Alfred-Hess-Straße 8 99094 Erfurt | 100,00 € | Flyer | 03.11.2026 | Frei | Jetzt anmelden |
Nicht das Richtige dabei? Kein Problem!
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