Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Nach der EG-Richtlinie 2003/59/EG ist es für die berufliche Nutzung der Führerscheine der Klassen „C“ und „D“ zukünftig notwendig, im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetzes eine Grundqualifikation oder Weiterbildung zu absolvieren.
Innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes müssen 5 Module regelmäßiger Weiterbildungsschulungen ohne Abschlussprüfungen nachgewiesen werden.
Abschluss: Schulungsnachweis je Modul der zugelassenen Bildungsstelle gemäß BKrFQV. Bei Vollständigkeit (5×7 Stunden) dienen sie zur Vorlage bei der Führerscheinstelle für den Eintrag „95″ in den EG-Führerschein.- Folge dieser Regelung ist, das der Umtausch „alter Führerscheine“ in neue Kartenführerscheine erforderlich wird.
Zielgruppe: Kraftfahrer in landwirtschaftlichen Unternehmen
Referent: Klix, Torsten
| Datum | Ort | Preis in € | Download | Anmeldeschluss | Verfügbarkeit | Anmeldung |
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| 25.01.2027 – 29.01.2027 09:00 – 16:00 Uhr | Landvolkbildung Thüringen e.V. | je Modul 70,00 € | 18.01.2027 | Frei | Jetzt anmelden |
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