Die TRGS 529 schreibt eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas fest. Betreiber müssen eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen, welche entsprechend qualifiziert sein muss. Die verantwortliche Person führt Unterweisungen anderer Mitarbeiter durch und fertigt Gefährdungsbeurteilungen an. Daneben ist sie kompetenter Ansprechpartner für Behörden und Geschäftsleitung.
Der Lehrgang vermittelt die von der TRGS 529 und der TRAS 120 geforderten Fachkenntnisse. Die Kenntnisse müssen nach TRGS 529 alle 4 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in diesem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
Hier finden Sie unsere nächsten Termine zum Thema:
04.03.2025 in Stadtroda – Download
31.03.2025 in Erfurt – Download