TQS_BNE_Siegel_2023

Trommsdorffstr. 1A
07407 Rudolstadt
0 36 72 / 48 93 97

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Köppelsdorfer Straße 36
96515 Sonneberg
0 36 75 / 42 95 235

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Am Burgblick 19 a
07646 Stadtroda
03 64 28 / 49 029

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Uthleber Straße 24
99734 Nordhausen
0173 / 41 17 780

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Biogas – Erhalt der TRGS 529 und TRAS 120

Die TRGS 529 schreibt eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas fest. Betreiber müssen eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen, welche entsprechend qualifiziert sein muss. Die verantwortliche Person führt Unterweisungen anderer Mitarbeiter durch und fertigt Gefährdungsbeurteilungen an. Daneben ist sie kompetenter Ansprechpartner für Behörden und Geschäftsleitung.
Der Lehrgang vermittelt die von der TRGS 529 und der TRAS 120 geforderten Fachkenntnisse. Die Kenntnisse müssen nach TRGS 529 alle 4 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in diesem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.

Hier finden Sie unsere nächsten Termine zum Thema:

04.03.2025 in Stadtroda – Download

31.03.2025 in Erfurt – Download