Die Technologie der Biogas- und Biomasseanlagen ist ausgereift und erprobt. Dennoch sind einige wichtige Aspekte zu beachten, wenn sich der sichere und wirtschaftliche Betrieb einstellen soll. Beim Anlagenbetrieb entstehen Zwischen- und Endprodukte, die wassergefährdend, giftig, brand- oder explosionsfähig sind. Biomasseanlagen sind daher genehmigungsbedürftig und müssen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben erfüllen. Dazu müssen einige Fragestellungen geklärt werden.
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10.-11.03.2025 in Erfurt – Download