Die Schulung vermittelt den Teilnehmern die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse für Instandhaltungsarbeiten an Biogasanlagen. Der Erwerb der spezifischen Fachkunde wird in einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle nachgewiesen.
Abschnitt 7 der TRGS 529 legt in ihrer aktuellen Ausgabe mit Stand vom Mai 2024 fest, dass für Tätigkeiten im Rahmen der Instandhaltung von Biogasanlagen eine entsprechende spezifische Fachkunde vorhanden sein muss. Die TRAS 120 ergänzt die Qualifizierungspflicht spezifisch. Für Betreiber ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass – sofern die Instandhaltung nicht von einer entsprechenden Drittfirma – ausgeführt wird, die intern mit Instandhaltungsarbeiten beauftragten Personen über die spezifische Fachkunde verfügen müssen.
Diese Personen müssen entsprechend qualifiziert werden. Durch das Seminar, werden sie für ihren späteren Einsatz als „verantwortliche Person“ befähigt. Dadurch wird die Arbeitssicherheit im Betrieb, und im Besonderen im Umgang mit der Biogasanlage verbessert. Diese Schulungen sind in einem Vierjahres-Zyklus zu absolvieren. Personen, die diese Fachkunde erwerben wollen, verfügen über eine geeignete Berufsausbildung, eine einschlägige Berufserfahrung oder über eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Dies betrifft vor allem technische Leiter, Geschäftsführer oder Betreiber von Biogasanlagen.
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02.-03.12.2025 in Stadtroda – Download