Am 1. August 2017 trat die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft. Anlagen und Anlagenteile von JGS- und Biogas dürfen nach §45 AwSV und nach §62 Wasserhaushaltsgesetz nur noch von Fachbetrieben errichtet, von innen gereinigt, instandgesetzt und stillgelegt werden. Diese bedürfen einer Prüfung durch Sachverständige nach AwSV. Der Grundkurs vermittelt Kenntnisse der zutreffenden Vorschriften des Wasserrechts und angrenzender Bereiche. Im Zentrum stehen dabei die Inhalte der AwSV sowie der entsprechenden technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe landwirtschaftlicher Anlagen.
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