Zum Schutz und zur Information der Verbraucher ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln europaweit einheitlich durch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung EU Nr. 1169/2011) geregelt worden.
Dieses Seminar informiert Sie über die geltenden Pflichten und Regelungen sowie die Nährwertkennzeichnung ab 2016, um gesundheitliche Folgen für Ihre Kunden und Gäste sowie finanzielle Schäden und Imageverluste für Sie
zu vermeiden. Dabei beleuchtet der Referent das Infektionsschutzgesetz § 42 & 43. Es wird einen Überblick über die Allergene und Zusatzstoffe in Lebensmitteln dargestellt. Ebenso hält der Referent einen Vortrag über den Gütenachweis für Lebensmittelkleinbetriebe (GLK).
Hier finden Sie unsere nächsten Termine zum Thema: