Der Gesetzgeber verlangt seit Jahren die vollständige Umsetzung der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Unternehmen bei der Organisation eines ordnungsgemäßen Hygienesystems Unterstützung benötigen. Das Seminar zeigt praxisorientierte Wege und Möglichkeiten zur effizienten und Kosten reduzierenden Umsetzung der Lebensmittelhygieneverordnung auf. Weiterhin wird auf die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Bezug genommen, diese gilt ab 13. Dezember 2014 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten und löst zu diesem Zeitpunkt alle nationalen Verordnungen ab. Eine wesentliche Regelung betrifft die Allergenkennzeichnung bei loser Ware. Die Kennzeichnungspflicht für 14 Hauptallergene besteht ab Dezember 2014 also auch für Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung. Die Umsetzung dieser Verordnung stellt alle Verantwortlichen in der Praxis vor eine Herausforderung.
Ausführungen zum Umgang mit den Problemen der Kennzeichnungspflicht, Fragen der Vermeidung
von Kreuzkontakten und Einblicke in den Umgang der Überwachungsbehörden mit der neuen
Verordnung sind ein Schwerpunkt des Seminars.
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