Personen, die als nicht sachkundig im Sinne von Pflanzenschutzgesetz und Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung gelten, können durch einen Lehrgangsbesuch mit abschließender Prüfung die Pflanzenschutz-Sachkunde erlangen und mit dem Prüfungszeugnis die Nachweiskarte beantragen. Die Pflanzenschutz-Sachkunde ist u. a. erforderlich für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (außer entsprechend gekennzeichnete Mittel für nichtberufliche Anwender), für die Beratung über den Pflanzenschutz, für den Handel/Abgabe sowie für den gewerbsmäßigen und privaten Verkauf im Internet. Der Sachkundenachweis (Karte) ist ab 26.11.2015 auch Voraussetzung für den Erwerb von PSM (außer beim Erwerb entsprechend gekennzeichneter Mittel für nichtberufliche Anwender).
Diese Kurse sind eine Vorbereitung auf die Prüfung für ANWENDER!
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13.-15.01.2025 in Erfurt – AUSGEBUCHT – Download
10.-12.02.2025 in Erfurt – Download
Voranfragen bzw. Anmeldungen gerne an: nordhausen@landvolkbildung.de