Nach dem gültigen Pflanzenschutzgesetz in der Fassung vom Februar 2012 ist jeder Sachkundige im Pflanzenschutz verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist jeweils 4 Zeitstunden weiterzubilden. Der Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung erfolgt über eine Teilnahmebescheinigung, die vom Veranstalter ausgestellt wird. Die regelmäßige Teilnahme an solchen Weiterbildungen wird kontrolliert.
Hier finden Sie unsere nächsten Termine zum Thema:
08.01.2026 in Heringen – Download – ausgebucht
15.01.2026 in Stadtroda – Download – ausgebucht
22.01.2026 in Erfurt- nur für Thüringer aus der Landwirtschaft! – Download – ausgebucht
29.01.2026 in Weißensee – Inhouse Schulung –
09.02.2026 in Starkenberg – Download
26.02.2026 online –Download
Sie möchten mehrere Teilnehmer anmelden? Dann nutzen Sie bitte unseren Sammelantrag – Download
Anmeldungen an anmeldung@landvolkbildung.de.
ACHTUNG:
ONLINE-Kurse benötigen pro Teilnehmer einen Internetzugang!!!
Falls mehrere Teilnehmer vor einem Rechner sitzen, wird eine Foto mit Ausweis jedes Teilnehmers benötigt. Dies kann einfach per Mail oder WhatsApp an uns geschickt werden.
Weiter muss im Anschluss eine Erklärung für die zuständige Stelle abgegeben werden, dass der Teilnehmer die 4 Zeitstunden online den Kurs verfolgt hat! Dies ist für die ONLINE-Teilnahme Voraussetzung!