Nach dem gültigen Pflanzenschutzgesetz in der Fassung vom Februar 2012 ist jeder Sachkundige im Pflanzenschutz verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist jeweils 4 Zeitstunden weiterzubilden. Der Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung erfolgt über eine Teilnahmebescheinigung, die vom Veranstalter ausgestellt wird. Die regelmäßige Teilnahme an solchen Weiterbildungen wird kontrolliert.
Hier finden Sie unsere nächsten Termine zum Thema:
09.01.2025 in Heringen – Download
16.01.2025 in Stadtroda – Download
23.01.2025 in Erfurt – Download
10.02.2025 in Starkenberg – Download
20.02.2025 in Erfurt – Download
27.02.2025 online – Download
Möchten Sie in der nächsten Weiterbildungssaison eine Inhouse-Schulung? Sprechen Sie uns an.
Sie möchten mehrere Teilnehmer anmelden? Dann nutzen Sie bitte unseren Sammelantrag – Download
Anmeldungen an anmeldung@landvolkbildung.de.
ACHTUNG:
ONLINE-Kurse benötigen pro Teilnehmer einen Internetzugang!!! Weiter muss im Anschluss eine Erklärung für die zuständige Stelle abgegeben werden, dass der Teilnehmer die 4 Zeitstunden online den Kurs verfolgt hat! Dies ist für die ONLINE-Teilnahme Voraussetzung!
Haben Sie Interesse an einer Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb? Wir organisieren dies gerne für Sie – sprechen Sie uns an (Frau Susann Grau, Außenstelle Stadtroda).