TQS_BNE_Siegel_2023

Trommsdorffstr. 1A
07407 Rudolstadt
0 36 72 / 48 93 97

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Köppelsdorfer Straße 36
96515 Sonneberg
0 36 75 / 42 95 235

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Am Burgblick 19 a
07646 Stadtroda
03 64 28 / 49 029

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Uthleber Straße 24
99734 Nordhausen
0173 / 41 17 780

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Sachkunde Töten von Tieren

In der Tierhaltung müssen bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes immer wieder Tiere tierschutzgerecht getötet werden. Nach § 4 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes darf ein Wirbeltier nur derjenige töten, der die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Durch die Teilnahme am Lehrgang wird der Erwerb der theoretischen Kenntnisse für die Tötung bestimmter Tierarten durch entsprechende Tötungsmethoden gewährleistet.

Hier finden Sie unsere nächsten Termine zum Thema:

18.03.2025 in Stadtroda – Download

Die Prüfung zu der Sachkunde wird in deutscher Sprache abgenommen.