In der Tierhaltung müssen bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes immer wieder Tiere tierschutzgerecht getötet werden. Nach § 4 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes darf ein Wirbeltier nur derjenige töten, der die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Durch die Teilnahme am Lehrgang wird der Erwerb der theoretischen Kenntnisse für die Tötung bestimmter Tierarten durch entsprechende Tötungsmethoden gewährleistet.
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18.03.2025 in Stadtroda – Download
Die Prüfung zu der Sachkunde wird in deutscher Sprache abgenommen.