Erhalt Fachkunde Biogas nach TRGS 529 und TRAS 120

Zielsetzung

Die TRGS 529 schreibt eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas fest. Betreiber müssen eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen, welche entsprechend qualifiziert sein muss. Die verantwortliche Person führt Unterweisungen anderer Mitarbeiter durch und fertigt Gefährdungsbeurteilungen an. Daneben ist sie kompetenter Ansprechpartner für Behörden und Geschäftsleitung.
Der Lehrgang vermittelt die von der TRGS 529 und der TRAS 120 geforderten Fachkenntnisse. Die Kenntnisse müssen nach TRGS 529 alle 4 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in diesem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.

Inhalte

  • Grundlagen Gefahrstoffrecht
  • Grundlagen Biogasherstellung
  • Explosionsschutz
  • Brandschutz
  • Gesundheitsgefährdung
  • Umweltgefährdung
  • Schutzmaßnahmen
  • Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe
  • Entwicklung Stand der Technik und Sicherheitstechnik


Prüfung

Schriftliche Prüfung am Ende des Lehrgangstages.

Zielgruppe: Verantwortliche Personen im Biogasanlagenbetrieb

Referent: Zintl, Johanna

DatumOrtPreis in €DownloadAnmeldeschlussVerfügbarkeitAnmeldung
29.09.2026 08:30 – 16:00 Uhr

Haus der Grünen Verbände
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

250,00 €

Flyer22.09.2026 Frei Jetzt anmelden
01.12.2026 08.30 – 16:00 Uhr

Landvolkbildung Thüringen e.V.
Außenstelle Stadtroda
Am Burgblick 19 a
07646 Stadtroda

250,00 €

Flyer20.11.2026 Frei Jetzt anmelden

Nicht das Richtige dabei? Kein Problem!

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