Erhalt Fachkunde Biogas nach TRGS 529 und TRAS 120
Die TRGS 529 schreibt eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas fest. Betreiber müssen eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen, welche entsprechend qualifiziert sein muss. Die verantwortliche Person führt Unterweisungen anderer Mitarbeiter durch und fertigt Gefährdungsbeurteilungen an. Daneben ist sie kompetenter Ansprechpartner für Behörden und Geschäftsleitung.
Der Lehrgang vermittelt die von der TRGS 529 und der TRAS 120 geforderten Fachkenntnisse. Die Kenntnisse müssen nach TRGS 529 alle 4 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in diesem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
Grundlagen GefahrstoffrechtGrundlagen BiogasherstellungExplosionsschutzBrandschutzGesundheitsgefährdung
UmweltgefährdungSchutzmaßnahmen
Notfallmaßnahmen und Erste HilfeEntwicklung Stand der Technik und Sicherheitstechnik
Schriftliche Prüfung am Ende des Lehrgangstages.
Zielgruppe: Verantwortliche Personen im Biogasanlagenbetrieb
Referent: Zintl, Johanna
| Datum | Ort | Preis in € | Download | Anmeldeschluss | Verfügbarkeit | Anmeldung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 29.09.2026 08:30 – 16:00 Uhr | Haus der Grünen Verbände | 250,00 € | Flyer | 22.09.2026 | Frei | Jetzt anmelden |
| 01.12.2026 08.30 – 16:00 Uhr | Landvolkbildung Thüringen e.V. | 250,00 € | Flyer | 20.11.2026 | Frei | Jetzt anmelden |
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