Seit dem Frühjahr 2015 gilt eine Qualifizierungspflicht für Betreiber von Biogasanlagen, eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes zu benennen. Fortan gilt dafür die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 529) und TRAS 120, die entsprechende Anforderungen an den Arbeitsschutz und an den Umgang mit Gefahrstoffen stellt. Diese Personen müssen entsprechend qualifiziert werden. Durch das Seminar, werden sie für Ihren späteren Einsatz als „verantwortliche Person“ befähigt. Profitieren Sie von einer kompakten Wissensvermittlung. Freuen Sie sich auf einen Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern. Personen die diese Fachkunde erwerben wollen, verfügen über eine geeignete Berufsausbildung, eine einschlägige Berufserfahrung oder über eine zeitnah ausgeübte entsprechend berufliche Tätigkeit.
Zur Aufrechterhaltung dieser Qualifikation ist es Pflicht aller 4 Jahre das Seminar „Erhalt der Fachkunde Biogas nach TRGS 529 und TRAS 120“ zu absolvieren.
Hier finden Sie unsere nächsten Termine zum Thema:
auf Anfrage