Nach dem gültigen Pflanzenschutzgesetz in der Fassung vom Februar 2012 ist jeder Sachkundige im Pflanzenschutz verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist jeweils 4 Zeitstunden weiterzubilden. Der Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung erfolgt über eine Teilnahmebescheinigung, die vom Veranstalter ausgestellt wird. Die regelmäßige Teilnahme an solchen Weiterbildungen wird kontrolliert.
Hier finden Sie unsere nächsten Termine zum Thema:
29.11.2023 in Zimmern (bei Altengönna) – Download
07.12.2023 in Erfurt – Download
14.12.2023 in Stadtroda – Download
11.01.2024 in Heringen – Download
18.01.2024 in Stadtroda – Download
25.01.2024 in Erfurt – Download
05.02.2024 in Starkenberg – Download
22.02.2024 in Erfurt – Download
29.02.2024 online – Download
Sie möchten mehrere Teilnehmer anmelden? Dann nutzen Sie bitte unseren Sammelantrag – Download
Anmeldungen an anmeldung@landvolkbildung.de.
ACHTUNG:
ONLINE-Kurse benötigen pro Teilnehmer einen Internetzugang!!! Weiter muss im Anschluss eine Erklärung für die zuständige Stelle abgegeben werden, dass der Teilnehmer die 4 Zeitstunden online den Kurs verfolgt hat! Dies ist für die ONLINE-Teilnahme Voraussetzung!
Haben Sie Interesse an einer Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb? Wir organisieren dies gerne für Sie – sprechen Sie uns an (Frau Susann Grau, Außenstelle Stadtroda).